Das oberste Ziel der Kieferorthopädie ist das rechtzeitige Erkennen, Verhüten und Behandeln von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Wir empfehlen daher Eltern mit ihren Kindern eine erste kieferorthopädische Untersuchung bereits im Alter von etwa 4 Jahren, um frühzeitig Störungen im Bereich der Atmung, des Lippenschlusses und der Zungenfunktion zu erkennen und zu behandeln.
Werden diese Fehlfunktionen nicht behoben, gerät die natürliche Entwicklung des Kindes aus dem Gleichgewicht.
Es kommt zu Störungen im gesamten Kausystems, der Kiefer- und Gebißentwicklung, sowie auch in anderen Bereichen des Organismus.
Die ganzheitliche Betrachtung des Kindes spielt hier eine sehr entscheidende Rolle.
Die sog. Frühbehandlung führen wir bei Patienten im Alter von 6-8 Jahren durch. Dabei handelt es sich um Therapien von lutschoffenen Bissen (durch Daumen oder Scher, sogenannte „Habits“), extremen Schmalkiefern mit Kreuzbissen und umgekehrten Scheidezahnüberbissen.
Man verwendet dazu hauptsächlich herausnehmbare Geräte.
Die zweite wichtige Phase der Gebissentwicklung liegt im sog. Wechselgebiss, das ist in einem Alter zwischen 8 und 13 Jahren. In diesem Alter hat der Zahnwechsels einen sehr hohen Stellenwert.
Die Überwachung und ggf. auch Steuerung des Zahnwechsels hilft häufig spätere aufwendigere Behandlungen zu vermeiden.
Kieferorthopädische Behandlungen sind oft besser durchzuführen, solange das Kieferwachstum und der Zahnwechsel nicht abgeschlossen ist, ja oftmals benötigen wir Kieferorthopäden noch Kieferwachstum, um ein optimales Behandlungsergebnis zu erzielen.
Die Behandlungsdauer bei Kindern und Jugendlichen beträgt in der Regel mehrere Jahre. Der individuelle Zeitplan ergibt sich meist aus dem Therapieplan.
Die vorliegende Fehlstellung, sowie die individuelle Wachstumssituation bestimmen weitgehend Art, Umfang und Dauer der Behandlung. Die Behandlung erfolgt mit herausnehmbaren Apparaturen (funktionskieferorthopädischen Apparaturen, kieferorthopädischen Platten, Schienen) und / oder festsitzenden Apparaturen (Brackets).
Je früher eine Fehlstellung erkannt wird, desto besser lässt sich der optimale Behandlungsbeginn festlegen.
Nach Abschluss des Zahnwechsels, d. h. in einem Alter von etwa 14 Jahren werden hauptsächlich Zahnfehlstellungen korrigiert.
Die modernen Therapiemöglichkeiten in unserer Praxis umfassen anspruchsvolle und hochwertige kieferorthopädische Leistungen, deren ganzheitlicher Ansatz neben der Ästhetik, der Funktionalität und Stabilität auch stets den Grundsatz der Prophylaxe umfasst.
Sie entscheiden in einem ausführlichen Gespräch gemeinsam mit Ihrem Kind und uns auf der Basis einer umfassenden Untersuchung und Diagnostik welche Behandlungsmethoden für Ihr Kind optimal sind.
Bei Kindern und Jugendlichen bestimmt die gesetzliche Krankenkasse, ob die Kosten für eine Grundversorgung einer kieferorthopädischen Behandlung übernommen werden. Die Leistungen müssen hierbei – laut Gesetzgeber – „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Darüber hinaus ist es Ihnen jedoch jederzeit möglich, Leistungen zu wählen, die eine schnellere, komfortablere und ästhetisch ansprechendere Behandlung erlauben.
In unserem Auswertungsgespräch werden Sie auch ehrlich über sinnvolle Behandlungsalternativen informiert. Außerdem erläutern wir Ihnen ausführlich die Kostenaufstellungen der verschiedenen Therapieformen.
Sie rauben Selbstvertrauen und Lebensqualität und schaden vielfach dem gesamten Organismus;
Aus diesem Grund stehen die Zahngesundheit Ihres Kindes und das harmonische Zusammenspiel der Kiefer im Sinne einer ganzheitlichen medizinischen Betrachtungsweise im Zentrum meiner kieferorthopädischen Tätigkeit